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Kostenübernahme

Erstattungsfähigkeit durch die GKV

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes mit Urteil vom 22.3.05 (AZ: B 1 A 1/03 R) dürfen die Kosten für die Heilmittel der Besonderen Therapierichtungen     von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auf Grundlage dieses Urteils erstatten einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Heileurythmie generell oder im Einzelfall, z.B. die Securvita BKK, BEK-GEK.

Einige gesetzliche Krankenkassen haben IV- Verträge zur “Integrierten Versorgung Anthroposophischer Medizin” abgeschlossen und erstatten im Rahmen dieser Verträge die Heileurythmie als Regelleistung.

Ebenfalls erstatten einige Privatkassen die Heileurythmie auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.

Im Hufelandverzeichnis ist die Heileurythmie analog der  GOÄ-Ziffern 870 / 871 als ambulante und stationäre Leistung aufgeführt.

 

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen:


Steuerliche Absetzbarkeit von Heileurythmiebehandlungen

Heileurythmie ist steuerlich absetzbar: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Heileurythmie steuerlich abgesetzt werden kann, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Steuerliche_Absetzbarkeit_Heileurythmie.pdf